Die Pokémon Company hat ihr geistiges Eigentum erfolgreich verteidigt und ein 15-Millionen-Dollar-Urteil gegen chinesische Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzung gewonnen. Dies folgt auf eine im Dezember 2021 eingereichte Klage, in der das offensichtliche Kopieren von Pokémon-Charakteren, -Kreaturen und -Gameplay im Mobil-Rollenspiel „Pokémon Monster Reissue“ behauptet wird.
Das Mittlere Volksgericht Shenzhen entschied zugunsten von The Pokémon Company. Obwohl der Preis geringer ausfiel als die ursprünglich geforderten 72,5 Millionen US-Dollar, dient er doch als starke Abschreckung gegen künftige Urheberrechtsverletzungen. Der Fall verdeutlicht die erhebliche Ähnlichkeit zwischen „Pokémon Monster Reissue“ und dem ursprünglichen Pokémon-Franchise, einschließlich der Charakterdesigns (Pikachu, Ash Ketchum), der Spielmechanik (rundenbasierte Kämpfe, Kreaturensammlung) und sogar des App-Symbols.
Die Werbematerialien des Spiels betonten den Verstoß zusätzlich und zeigten Charaktere wie Oshawott und Tepig. Gameplay-Aufnahmen zeigten bekannte Pokémon und Charaktere wie Rosa aus Pokémon Schwarz und Weiß 2 und Glumanda. The Pokémon Company räumte zwar die Existenz anderer Spiele zum Sammeln von Monstern ein, argumentierte jedoch, dass „Pokémon Monster Reissue“ über die Inspiration hinausging und ein offensichtliches Plagiat darstellte.
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Drei der sechs beteiligten Unternehmen haben Berichten zufolge Berufung eingelegt. Die Pokémon Company bekräftigte ihr Engagement für den Schutz ihres geistigen Eigentums und stellt sicher, dass Fans auf der ganzen Welt Pokémon-Inhalte ohne Unterbrechung genießen können.
Der frühere Chief Legal Officer Don McGowan ging auf frühere Kritik an Deaktivierungsanfragen für Fanprojekte ein und stellte klar, dass das Unternehmen nicht proaktiv nach Fanwerken sucht. Maßnahmen werden im Allgemeinen nur dann ergriffen, wenn Projekte Achieve erhebliche finanzielle Mittel oder Medienaufmerksamkeit aufweisen, was auf ein Potenzial für eine kommerzielle Nutzung hinweist. Er erklärte, dass das Unternehmen es vorziehe, rechtliche Schritte gegen Fans zu vermeiden und nur dann einzugreifen, wenn Projekte einen definierten Schwellenwert überschreiten.